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   LAG Hessen, 19.05.2004 - 2 Sa 1678/03   

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https://dejure.org/2004,30729
LAG Hessen, 19.05.2004 - 2 Sa 1678/03 (https://dejure.org/2004,30729)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.05.2004 - 2 Sa 1678/03 (https://dejure.org/2004,30729)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 2 Sa 1678/03 (https://dejure.org/2004,30729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erstattung einer Lohnsteuernachzahlung; Inanspruchnahme des Arbeitgebers auf die Entrichtung einer fremden Steuerschuld des Arbeitnehmers; Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Nettolohnvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von

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  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

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  • BFH, 21.02.1992 - VI R 41/88

    Keine Nettolohnvereinbarung bei einvernehmlicher Steuerhinterziehung

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  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92

    Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist

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  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

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  • ArbG Düsseldorf, 14.09.2017 - 7 Ca 6921/16

    Rückforderung von Steuernachzahlungen gegen ehemalige Mitarbeiter im

    Gelingt ihm der Nachweis nicht, ist vom gesetzlichen Regelfall der Bruttolohnvergütung auszugehen (BAG, 16.06.2004, Az.: 5 AZR 521/03, NZA 2004, 1274; HessLAG, 19.05.2004, Az.: 2 Sa 1678/03, juris; Griese in: Küttner, Personalbuch, 24. Aufl. 2017, Nettolohnvereinbarung Rn. 3).

    Daher gilt für denjenigen, der sich auf den Abschluss einer Nettolohnvereinbarung beruft, eine erhöhte Nachweispflicht sowohl hinsichtlich des Abschlusses als auch des Inhalts der Vereinbarung (BFH, 25.10.2013, Az.: VI B 144/12, juris; HessLAG, 19.05.2004, Az.: 2 Sa 1678/03, juris).

    Denn damit bezwecken die Arbeitsvertragsparteien lediglich, Steuern und Sozialabgaben nicht abzuführen und gerade nicht deren Übernahme durch den Arbeitgeber (BAG, 17.03.2010, Az.: 5 AZR 301/09, NZA 2010, 881; BAG, 26.02.2003, Az.: 5 ARZ 690/01, NZA 2004, 313; BGH, 13.05.1992, Az.: 5 StR 38/92, NJW 1992, 2240; BFH, 21.02.1992, Az.: VI R 41/88, NJW 1992, 2587; BSG, 22.09.1988, Az.: 12 RK 36/86, BSGE 64, 110; HessLAG, 19.05.2004, Az.: 2 Sa 1678/03, juris).

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